Stimmrechtsmissbrauch

Stimmrechtsmissbrauch
Benutzung von Aktien eines anderen ohne dessen Einwilligung oder die Benutzung bzw. Überlassung von Aktien gegen Gewährung oder Versprechen besonderer Vorteile zur Ausübung des Stimmrechts oder Ausübung des Stimmrechts für Aktien, für die der Aktionär das Stimmrecht nicht ausüben darf.
- Sanktion: St. ist als  Ordnungswidrigkeit zu ahnden (§ 405 III AktG).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Stimmrecht — I. Begriff:Befugnis des Mitglieds einer Gesellschaft zur Teilnahme an der Willensbildung durch Beschlüsse. Die Ausübung des St. erfolgt i.d.R. im Rahmen der ⇡ Gesellschafter bzw. ⇡ Hauptversammlung. II. Voraussetzungen:1. Allgemeines: St.… …   Lexikon der Economics

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